Die Eskalation der Gewalt im September 1991 hätte durch rechtzeitiges Eingreifen der Polizei verhindert werden können. Bei rechten Übergriffen in den Jahren danach klagten Betroffene über mangelnde Unterstützung durch die Behörden. Auch vor Gericht wurden politische Motive rechter TäterInnen oft nicht hinreichend ernst genommen.

Filme

Der Prozess von Ronny und Monique gegen Hoyerswerdaer Neonazis

Im Oktober 2012 belagerten Hoyerswerdaer Neonazis stundenlang die Wohnung eines antifaschistisch eingestellten Paares. Den Betroffenen wurde daraufhin von der Polizei empfohlen, die Stadt zu verlassen. Im Januar 2014 zogen sie gegen die Täter vor Gericht und berichten in dem kurzen Film von ihren Erlebnissen und ihrer Motivation für den Prozess. (Quelle: YouTube)

Hintergrund

"Das mußte sein" – die Täter von 1991 vor Gericht

Während des rassistischen Pogroms im September 1991 nahm die Polizei 83 Personen fest. Keiner der Beschuldigten wurde im Nachgang zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Lediglich drei junge Männer verbrachten ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.

Keine Gefängnisaufenthalte nach Urteilen gegen angeklagte Täter

Insgesamt wurden 19 Verdächtige angeklagt – die ersten 11 am 11.10.1991. Die Vorwürfe des Generalstaatsanwalts Günter Hertweck gegen die Beschuldigten reichten von „Landfriedensbruch in schwerem Fall bis zu Körperverletzung und Beleidigung“. „Er hoffe, daß der Prozeß gegen die zwischen 18 und 28 Jahre alten Täter ,recht bald‘ eröffnet werden könne“, schrieb die Lausitzer Rundschau einen Tag später. Die Angeklagten seien „hinreichend verdächtigt“, nicht nur Steine geworfen zu haben, sondern die Gewaltaktionen angeheizt zu haben, zitiert die taz am gleichen Tag den Generalstaatsanwalt, der darüber hinaus ankündigte, „deutlich zu machen, daß wir die Taten sehr ernst nehmen“. Einige Tage später folgten acht weitere Anklagen, so die Neue Zeit vom 26.10.1991.

Die Täter seien „meist arbeitslos – und kommen aus Hoyerswerda“, so die Bild vom 12.10.1991 bezugnehmend auf Generalstaatsanwalt Hertweck. „Damit widersprach er Innenminister Eggert, der vermutete, westliche Radikale würden die Auseinandersetzung steuern. Den Angeklagten (…) drohen (...) sechs Monate bis zehn Jahre Haft.“ Die ErmittlerInnen standen vor einer besonderen Schwierigkeit, schilderte Hertweck: „Unser Problem ist, daß sich kaum Zeugen aus der Bevölkerung melden.“

Drei Angeklagte, welche die Zeit seit den Angriffen in Untersuchungshaft verbrachten, wurden im Februar 1992 zu Freiheitsstrafen von jeweils 18 Monaten verurteilt. „Das Kreisgericht Bautzen habe die Strafen jedoch zur Bewährung ausgesetzt, weil die Angeklagten bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hätten, hieß es. (…) Die Jugendlichen müßten jetzt noch 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.“ Das berichtete die Zeitschrift Visa bezugnehmend auf eine dpa-Meldung vom 27.02.1992. Für die Beteiligung an den Attacken von Hoyerswerda 1991 saß darüber hinaus keiner der Angeklagten im Gefängnis.

"Treu dem vereinten deutschen Vaterland" – Szenen aus dem Gerichtssaal

Das erste Urteil gegen einen an den Ausschreitungen beteiligten Neonazi wurde bereits im Dezember 1991 gesprochen. Darüber berichtete der Spiegel vom 09.12.1991: „In der vergangenen Woche wurde vor dem Kreisgericht in Bautzen dem ersten Jugendlichen der Prozeß gemacht, der Ende September 1991 bei den Gewalttätigkeiten in Hoyerswerda mitgetan hatte. Kai, 19, ein schmächtiges Bürschchen von kleiner Statur, mit rasiertem Schädel, in dessen Stirn eine Hitler-Tolle fällt, lümmelt sich neben seinen Verteidiger, sichtlich angeödet, denn er will Selbstbewußtsein zur Schau stellen. Auf der Oberlippe kümmert ein Führer-Bärtchen.“ Im Gerichtssaal erschien der rechte Skinhead in Bomberjacke, an dessen Ärmel prangte „der schwarzrotgoldene Bundesadler und die Aufschrift ,Treu dem vereinten deutschen Vaterland‘." (...) "Kai sagt, einer aus der Menge habe ihm (...) einen Molotowcocktail in die Hand gedrückt. Und den habe er geworfen, über die Polizeikette in Richtung auf das Haus. ,Wie denken Sie heute?‘ (…) ,Das mußte sein‘, druckst er (…)." Für seine Beteiligung am rassistischen Pogrom wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne, stellte das Gericht zunächst für ein halbes Jahr zurück. In diesem Zeitraum wurde der junge Mann unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt und musste 70 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Ein weiteres bekannt gewordenes Urteil betraf einen 22-Jährigen, den Polizisten als einen derjenigen Identifizierten, die, laut einem Bericht der Sächsischen Zeitung, am 17.09.1991 „in der Albert-Schweitzer-Straße (...) Steine und Flaschen gegen und in die Fensterscheiben des Wohnheims geworfen haben, ausländerfeindliche Parolen grölten, Lieder sangen wie ,Hißt die rote Fahne mit dem Hakenkreuz‘, das Heim stürmen und die ,Fidschis‘ herausholen wollten (,Kommt raus, wir knöpfen Euch auf!‘).“ Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von 11 Monaten verurteilt.

Verurteilter an der Ermordung von Mike Zerna beteiligt

Auch Peter Alicke musste sich für seine Beteiligung an den Angriffen vom September 1991 vor Gericht verantworten. Wie Spiegel TV berichtete, wurde er zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im Februar 1993 wurde der 22jährige erneut festgenommen und wegen Totschlags angeklagt. Er gehörte zu der Gruppe von Neonazis, die zuvor den Hoyerswerdaer Club „Nachtasyl“ überfallen hatten. Während des Vorfalls hatten die Angreifer den 22jährigen Mike Zerna erst zusammengeschlagen und dann ein Auto auf ihn gekippt. Der junge Mann starb an seinen schweren Verletzungen. Peter Alicke erhängte sich nach einem umfangreichen Geständnis zur Beteiligung an dem Mord in seiner Gefängniszelle. Die Neonazi-band „Bollwerk“ aus Hoyerswerda widmete Alicke 1993 eine CD.

 

Quellen:

Also doch. Die Radikalen von Hoyerswerda kamen aus der Stadt. Bild vom 12.10.1991.

Bewährungsstrafen für Hoyerswerda-Skinheads. In Visa, bezugnehmend auf dpa-Meldung vom 27.02.1992.

Bollwerk - Unsere Stunde (zensierte Fassung). Website Rock o Rame Records (zuletzt aufgerufen am 09.09.2016; Screenshot der Website liegt den VerfasserInnen vor).

„Deutschland den Deutschen . . .“. Der Spiegel vom 09.12.1991. Verfügbar unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13491503.html (zuletzt aufgerufen am 09.09.2016).

Ein Hoyerswerda 1991 ist heute unmöglich. Hoyerswerdaer Tageblatt vom 23.09.2006.

Elf Monate Bewährungsstrafe und Verbot des Kontakts zu Skinheads. Sächsische Zeitung, unbekanntes Datum.

Erste Anklagen erhoben. Lausitzer Rundschau vom 12.10.1991.

Hoyerswerda atmet auf. Lausitzer Rundschau vom 26.09.1991.

Hoyerswerda-Pogrom bald vor Gericht. taz vom 12.10.1991.

Künftig weniger Asylanten nach Sachsen. Neue Zeit vom 26.09.1991.

„Lieber sterben als nach Sachsen“. Der Spiegel vom 30.09.1991. Verfügbar unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13492514.html (zuletzt aufgerufen am 09.09.2016).

Vor 20 Jahren - Der Mord von Hoyerswerda. Verfügbar unter: http://www.spiegel.de/video/vor-20-jahren-mike-zerna-wird-in-hoyerswerda-zusammengeschlagen-video-1258562.html (zuletzt aufgerufen am 09.09.2016).

Weitere acht Anklagen nach Hoyerswerda-Vorfällen. Neue Zeit vom 26.10.1991.

Hintergrund

„Das ist die Kapitulation des Staates vor den Nazis“ - Reaktionen und Prozess nach einem Überfall Hoyerswerdaer Neonazis im Jahr 2012

Im Januar 2014 fand in Hoyerswerda ein Prozess gegen acht Neonazis statt, die im Oktober 2012 mehrere Stunden lang eine junge Frau und ihren Freund bedroht hatten. Das Paar war ins Visier der Angreifer geraten, weil sie in der Stadt rechte Sticker von Laternen gekratzt hatten. Die Betroffenen flüchteten daraufhin aus Hoyerswerda, denn die Polizei sah sich nicht in der Lage, sie vor weiteren Angriffen zu schützen. Der Vorfall sorgte bundesweit für Empörung und Diskussionen.

Die Tat und Reaktionen

Durch einen Fernsehbericht des MDR-Magazins „Exakt“ vom November 2012 erlangte ein rechtsmotivierter Überfall, der sich am 17.10.2012 in Hoyerswerda ereignet hatte, erstmals größere Aufmerksamkeit. Über Stunden hinweg belagerten damals etwa 15 stadtbekannte Neonazis die Wohnung eines jungen Paares, weil sie rechte Aufkleber in Hoyerswerda entfernt hatten. Dabei versuchten die Täter sich gewaltsam Zutritt zur Eingangstür zu verschaffen und sprachen massive Gewalt- und Morddrohungen aus. Auch nachdem erste Polizeibeamte am Ort des Geschehens eintrafen, hielten die Bedrohungen an. Den zahlenmäßig unterlegenen Einsatzkräften gelang es zunächst nicht, die Situation zu entschärfen und die Personalien der Neonazis festzustellen. Jene zogen sich erst zurück, nachdem weitere Einheiten zur Verstärkung hinzugezogen wurden. Im späteren Verlauf des Abends konnten schließlich 11 Tatverdächtige an einer nahegelegenen Tankstelle aufgegriffen werden.

Die traumatisierten Betroffenen flohen aus Angst vor weiteren Angriffen in eine Wohnung von Bekannten. Weil die Polizei in der Folge keine hinreichenden Möglichkeiten sah, ihren weiteren Schutz in Hoyerswerda zu gewährleisten, wurde schließlich gemeinsam mit MitarbeiterInnen der Opferberatung für Betroffene rechter Gewalt entschieden, die beiden an einem unbekannten Ort außerhalb der Stadt unterzubringen. Auf Nachfrage des MDR rechtfertigte Thomas Knaup, der Sprecher der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien, diese Entscheidung mit den Worten: „Es ist einfacher, zwei Personen von einem Ort an einen anderen, sicheren Ort zu verbringen, als 30 Personen beispielsweise zu bewachen. Oder permanent fünf Funkstreifenwagen (…) vor eine Haustür zu stellen. Es ist eine Frage, mit wie viel Kräften kann die Polizei hier agieren. Welches ist die mildeste Maßnahme, welche ist die geeignetste Maßnahme. In diesem konkreten Moment. Und dem handelnden Paar ist dort empfohlen worden, nach Möglichkeit die Stadt zu verlassen, für einen gewissen Zeitraum.“

Vor allem diese Haltung der zuständigen Polizeibeamten traf auf großes Unverständnis und sorgte auch in den eigenen Reihen für Kritik. Der Leipziger Polizeipräsident Bernd Merbitz sagte gegenüber „Exakt“: „Es kann nicht sein, dass man Leuten, die in Gefahr sind, die bedroht werden, wie in diesem Sachverhalt, nun als ultima ratio anbietet, die Stadt zu verlassen. (...) Es ist unsere Pflicht und Schuldigkeit, Menschen zu schützen.“ Des Weiteren wurde beklagt, dass die Öffentlichkeit erst durch diesen Fernsehbeitrag darüber informiert worden war, dass die Betroffenen Hoyerswerda aus Angst verlassen hatten. Wie die Lausitzer Rundschau am 27.11.2012 berichtete, war jener Umstand weder in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bautzen und der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien vom 18.10.2012 thematisiert, noch gegenüber den in den Folgetagen berichtenden Lokalmedien bestätigt worden.

Auch Oberbürgermeister Stefan Skora äußerte sich erst am 15. November in einer Pressemitteilung zu dem Vorfall. Nach Angaben der Sächsischen Zeitung vom 17./18.11.2012 verurteilte er die Tat darin auf das Schärfste. Sein Sprecher Bernd Wiemer erklärte: „Angesichts der schlimmen Ereignisse gilt den Betroffenen unser Mitgefühl“. Wie die SZ weiter ausführte, wolle Skora den Kontakt zu den Angegriffenen suchen und erwarte „von den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz (...), dass die Geschehnisse umfassend aufgeklärt werden“. Der Kritik an der Polizei schloss sich die Stadtverwaltung jedoch nicht an und verwies stattdessen auf „eine gute Zusammenarbeit“.

Wie die Lausitzer Rundschau berichtete, kritisierte unter anderem die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion Eva Jähnigen nicht nur den Polizeieinsatz sondern auch, „dass die Zahl der Polizeibediensteten in Hoyerswerda zwischen 2009 und 2012 von zuvor 136 auf 104 gesenkt“ worden sei. Ihre Schlussfolgerung: „Im Ergebnis sieht sich die örtliche Polizei offensichtlich nicht mehr in der Lage, ihren Aufgaben nachzugehen und mit dem Tode bedrohte Menschen zu schützen.“ Auch der sächsische Innenminister Markus Ulbig sowie Ministerpräsident Stanislav Tillich meldeten sich zu Wort.

In Reaktion auf die anhaltende Diskussion besuchte der Leiter der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien, Conny Stiehl, am 16.11.2012 die Betroffenen an ihrem neuen Wohnort und betonte gegenüber der LR, „er bedauere, dass der Eindruck entstanden ist, die Polizei habe die Opfer nicht geschützt. Es sei nicht gelungen, den Betroffenen die Schritte der Polizei zu vermitteln.“ Zudem sagte er zu, „die Polizeipräsenz in Hoyerswerda zu erhöhen. Mobile Einsatz- und Fahndungsgruppen der Polizei zur Bekämpfung von Rechtsextremismus sollen täglich in der Stadt sein.“ Er versicherte: "Wir werden die Sicherheit der Bürger in Hoyerswerda gewährleisten. Das ist eine Frage unserer Berufsehre".

Die Fraktionschefs der Hoyerswerdaer Stadtratsfraktionen versprachen unterdessen in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 19.11.2012 eine stärkere Einbeziehung in die Zusammenarbeit von Verwaltung und Sicherheitsbehörden sowie bessere Unterstützung für demokratische Initiativen in der Stadt. Deutliche Kritik an den Äußerungen aus der Politik übte die „Initiative Zivilcourage“ aus Hoyerswerda. Sie bezeichnete „die Erklärungen von Politikern der Stadt und des Freistaates“, welche erst „Wochen nach dem Ereignis“ und der Berichterstattung des MDR abgegeben wurden, als „peinlich“. „Wenn Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) in diesem Zusammenhang auch die Zivilgesellschaft zur Mithilfe aufrufe, dann könne es sich aber nicht um die Kompensation von unterbesetzten Polizeidienststellen handeln.“

Schließlich fand am 28.11.2012 ein „Aktionsforum“ mit Vertretern von Polizei und Verfassungsschutz in Hoyerswerda statt, das von über 100 BürgerInnen besucht wurde und für weitere Diskussionen sorgte. Auch der sächsische Landtag beschäftigte sich in der Plenarsitzung vom 14.12.2012 erneut mit dem Thema. Bis auf die rechtsradikale NPD kamen alle Parteien darin überein, dass das Vorgehen der Polizei in Hoyerswerda zu kritisieren und weitere Anstrengungen zur Bekämpfung rechtsradikaler Tendenzen im Freistaat notwendig seien. Andre Hahn, der die Debatte für die Partei die Linke eröffnete, sagte zur Empfehlung der Einsatzkräfte, die Betroffenen aus der Stadt zu bringen: „Es ist völlig egal, ob das als vorübergehende oder gar dauerhafte Maßnahme geplant war. Für mich ist das die Kapitulation des Staates vor den Nazis, und genau das dürfen wir nicht zulassen. (…) Wie kann es sein, dass heute vielleicht 30 Neonazis das Klima einer ganzen Stadt vergiften und teilweise sogar dominieren? Warum hat man aus den ausländerfeindlichen Ereignissen von 1991 in Hoyerswerda scheinbar nur sehr wenig gelernt?“

Protokoll der Landtagsdiskussion zum Angriff in Hoyerswerda

Wie berechtigt diese Fragen waren, bezeugte am Schluss der Aussprache Frank Hirche, der für die CDU als Wahlkreisabgeordneter aus Hoyerswerda das Wort ergriff. Im Versuch, das Image der Stadt zu verteidigen, verglich er das friedliche Engagement antifaschistischer Akteure in der Region mit dem gewalttätigen Agieren der Neonazis: „Hoyerswerda ist durch die rechte Szene gebrandmarkt. Hoyerswerda ist aber mittlerweile auch durch die linke Szene gebrandmarkt. (...) Gerade ihre Kollegen rufen zu Demonstrationen in Hoyerswerda auf. Die Gewalt ist vorprogrammiert. Das finde ich genauso schlimm wie die rechten Zustände, die sich dort abspielen (…) Ich werde sie beim Wort nehmen, dass zukünftig ihre Klientel nicht mehr durch Hoyerswerda marschiert und den gleichen Spuk wie die rechte Seite veranstaltet.“ Den beiden Angegriffenen, die nur auf Grund ihrer Zivilcourage gegen neonazistische Tendenzen in der Stadt zur Zielscheibe geworden waren und von der Lokalpolitik erst Solidarität erfuhren, als ihr Fall öffentlich skandalisiert wurde, hatten sich zu diesem Zeitpunkt längst dafür entschieden, nicht mehr nach Hoyerswerda zurückzukehren.

"Es ging sehr freundlich zu" – Journalist Thomas Datt im Interview zum Prozess gegen die Neonazis

Der Journalist Thomas Datt begleitete den Prozess gegen die Neonazis, die an dem Angriff beteiligt waren und sprach dabei auch mit den beiden Betroffenen. Im Interview mit Radio Corax schilderte er seine Eindrücke: 

Der Prozess

Dass sich die an dem Überfall Beteiligten trotz aller Mahnungen von Seiten der Lokalpolitik und verstärkter Polizeipräsenz offensichtlich auch weiterhin sehr sicher in der Stadt fühlten, zeigte ihr unbehelligtes Auftreten beim Prozessauftakt im Januar 2014. Wie die Wochenzeitung Jungle World am 30.01.2014 berichtete, erschienen die acht Angeklagten im Alter von 18 bis 36 Jahren vor Gericht in einschlägiger Neonazikleidung und guter Stimmung: „Genauso unentschlossen, wie die Polizei am Abend des 17. Oktober reagierte, ging auch Richter Michael Goebel im Amtsgericht mit Provokationen durch die Nazis auf der Anklagebank und ihre im Publikum sitzenden Sympathisanten um. Als Monique im Gericht beschreiben musste, wie sie von den anwesenden Nazis bedroht worden war, ertönten vom Handy des im Publikum sitzenden ostsächsischen NPD-Funktionärs Torsten Hiekisch hämische Lachgeräusche. Der Richter reagierte nicht darauf, Hiekisch musste lediglich Beschimpfungen aus dem Publikum über sich ergehen lassen.“

Zum Tatgeschehen selbst äußerten sich während des Prozesses nur drei der Angeklagten, ihre Einlassungen waren jedoch weder stichhaltig noch trugen sie wesentlich zur Aufhellung des Sachverhalts bei. Laut Jungle World ging der Anwalt Klaus Bartl, der als Vertreter der Nebenklage für die Betroffenen sprach, „während seiner Fragen an die Zeugen im Gericht besonders auf die Rolle der Polizei in der Nacht des 17. Oktober ein. Ihr Versagen und ihre Unfähigkeit, Ronny und Monique von der Bedrohung und ,dieser Angst, diesem Druck und dieser Panik zu befreien‘, war für ihn ein wesentlicher Grund, warum er im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs statt nur Bedrohung und Beleidigung stritt. Der Richter reagierte nach einigen kritischen Nachfragen Bartls an den Leiter des damaligen Polizeieinsatzes gereizt: ,Sind hier die Polizeibeamten auf der Anklagebank oder die Angeklagten?‘ Dafür wurde er mit Lachern und Applaus von Nazis auf der Anklagebank und im Publikum belohnt.“

Wie die Jungle World weiter berichtete, war es auch Bartel zu verdanken, dass die politische Dimension der Tat im Prozess thematisiert wurde. „Es war bereits lange vor dem Übergriff (...) bekannt, dass es in der Stadt eine gewaltbereite rechte Gruppe gibt, einige der Täter haben entsprechende Vorstrafen, die meisten sind bereits bei rechten Aktionen gesehen worden. (...) Die beiden im Gerichtssaal befragten Polizisten, die in der Nacht des 17. Oktober 2012 als erste am Tatort eintrafen, hatten ebenso Erinnerungslücken wie die befragten Täter. Ob er beleidigende Äußerungen gehört habe, könne er nicht sagen, äußerte einer der Beamten, an Rufe und Drohungen könne er sich nicht erinnern, gab sein Kollege zu Protokoll. ,Es gab keine aggressive Stimmung‘, berichtete der damalige Einsatzleiter der Hoyerswerdaer Polizei ebenso wie alle seine befragten Kollegen. In der Antwort auf eine kleine Anfrage einer Landtagsabgeordneten zur Tatnacht berichtete der Sächsischen Innenminister Markus Ulbig (CDU) dagegen von einer ,äußerst aggressiven Grundhaltung der Gruppierung‘, schließlich war es der Polizei auch nicht gelungen, Personalien am Tatort aufzunehmen. Er habe seine Beamten nicht in Gefahr bringen wollen, berichtete der damalige Einsatzleiter. Seine Kollegen seien in jener Nacht für die Frage nach den Ausweisen von den Tätern ,ausgelacht worden‘. Ronny und Monique mussten sich, auch während die Polizei anwesend war, noch weitere zwei Stunden beleidigen und bedrohen lassen. ,Die Bilder passen einfach nicht zusammen‘, sagte Bartl der Jungle World, ,es ist schwierig zu erkennen, dass der Wille da ist, den Sachverhalt aufzuklären.‘“

Am Ende des Prozesses wurden schließlich alle Angeklagten für den Überfall verurteilt. Ein bereits in Haft befindlicher Täter erhielt eine zusätzliche Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Fünf weitere Personen „erhielten Freiheitsstrafen zwischen acht und zehneinhalb Monaten, wobei die Strafen auf Bewährung zwischen zwei und drei Jahren ausgesetzt wurden, zwei weitere erhielten eine Jugendstrafe auf Bewährung.“ Mit Blick auf den gesellschaftlichen Umgang mit rechter Gewalt resümierte die Jungle World: „Hoyerswerda ist nicht die einzige Kommune, die ein Problem mit Nazis hat, allerdings treten rechtsextreme Gruppen selten so offen und selbstbewusst auf (…). Die Gründe dafür wurden allen Beobachtern des Prozesses vor Augen geführt: Provokationen und Grenzüberschreitungen werden oft ignoriert und hingenommen, der Polizei fehlt es an Sensibilität, Willen und Mitteln zur Verfolgung der Rechten und diejenigen, die sich offen gegen Nazis engagieren, werden schnell selbst zur Zielscheibe. Ronny und Monique mussten den Preis für eine jahrelang verfehlte Lokalpolitik im Umgang mit Nazis zahlen.“

 

Quellen:

Bedauern, Rechtfertigungen und Ausflüchte. Lausitzer Rundschau vom 27.11.2012.

Bedrohtes Paar in Hoyerswerda: Neonazis flüchten sich vor Gericht in Alkohol-Ausreden. Leipziger Volkszeitung vom 14.01.2014.

Die braune Gewalt kehrt nach Hoyerswerda zurück. Die Welt vom 28.11.2012.

Eine Stadt und ihre Nazis. Jungle World vom 30.01.2014.

Neonazi-Überfall in Hoyerswerda – Nur weg. Spiegel- Online am 20.11.2012.

Plenarprotokoll des sächsischen Landtags. 68. Sitzung / 5. Wahlperiode vom 14.12.2012.

Polizei kommt ihren Pflichten beim Kampf gegen Rechtsradikale nicht nach. Skript des Beitrags von MDR-Fakt vom 14.11.2012.

Rathauschef: Kein Freibrief für Rechtsextremisten. Sächsische Zeitung vom 17./18.11.2012.

Hintergrund

Prozess gegen Hoyerswerdaer Neonazis nach einem Brandanschlag im Jahr 2015 - Eine verpasste Chance

Im Jahr 2015 warfen vier Neonazis Molotowcocktails in Richtung einer bewohnten Unterkunft für Geflüchtete in Hoyerswerda. Obwohl zwei der Beteilgten u.a. wegen rechtsmotivierter Taten vorbestraft waren und bereits in Haft saßen, kamen sie mit Bewährungsstrafen davon. Die Chance, mit einem deutlichen Urteil auch ein klares Zeichen an die zahlreichen rechten ProzessbeobachterInnen zu setzen, wurde verpasst. Der folgende Beitrag der Initiative "Pogrom 91" erschien zuvor bei Alternative Dresden News  und im Blog "Störungsmelder" von Zeit Online.

Am Amtsgericht Hoyerswerda fand am Dienstag, den 07.06.2016, der Prozess gegen vier Neonazis statt, die ein Jahr zuvor versucht hatten, eine von Asylsuchenden bewohnte Unterkunft anzuzünden. Im Unterschied zum Prozess gegen drei rechte Brandstifter in Löbau, zeigte sich das Hoyerswerdaer Gericht nachsichtig und verurteilte zwei der an der Tat beteiligten Männer wegen der Störung des öffentlichen Friedens sowie dem Verstoß gegen das Waffengesetz zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Ein ebenfalls angeklagtes Bruderpaar kam unter Auflagen mit Verwarnungen davon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Unterschied dazu waren in Görlitz am 9. Mai am dortigen Amtsgericht zwei 26 und 31 Jahre alte Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Enrico N., Kai P. sowie die Brüder Julian K. und Jonas K. waren am 3. Juni vergangenen Jahres mit drei Brandsätzen vor eine Turnhalle in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Hoyerswerda gezogen, die zu der Zeit als Notunterkunft für geflüchtete Menschen genutzt wurde. Während Enrico N. einen der entzündeten Brandsätze in Richtung der Halle warf, hielten die drei anderen Tatbeteiligten Wache. Wie Zeit Online damals berichtete, kamen die 27 BewohnerInnen mit dem Schrecken davon. Der geworfene Molotowcocktail ging zu Bruch, „ohne weiteren Schaden anzurichten“. Fünf Wochen später wurden die Täter gefasst, laut einem Bericht des MDR gaben sie bei der Polizei an, mit dem Anschlag ein Zeichen gegen starke Zuwanderung setzen zu wollen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Görlitz betonte, „sowas geht überhaupt nicht, Menschen, die sich ihre Situation nicht ausgesucht haben, derart zu erschrecken“. Für die beiden bereits mehrfach einschlägig vorbestraften Neonazis mit Hafterfahrung Enrico N. und Kai P. forderte er Freiheitsstrafen von neun Monaten und einem Jahr und vier Monaten. Trotz einer Entschuldigung der Angeklagten für die Tat, sprach sich der Staatsanwalt gegen eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus, da Kai P. während der Tat bereits auf Bewährung war. Enrico N. sei darüber hinaus erst zwei Monate zuvor aus der Haft entlassen worden und habe mit der Tat „ein Zeichen“ setzen wollen.

Dennoch verurteilte der verantwortliche Richter Michael Goebel die Täter lediglich zu Bewährungsstrafen. Dabei spielte einerseits das Alter der Männer eine Rolle, die zur Tat zwischen 19 und 25 Jahren alt waren. Andererseits hätten die Männer unter Gruppenzwang und Alkoholeinfluss gestanden. Zugleich rechnete er den Angeklagten ihre umfangreichen Geständnisse an. Der Prozess war neben vereinzelten BeobachterInnen und JournalistInnen auch von rund einen Dutzend lokaler Neonazis besucht worden. Darunter auch einige derjenigen, die sich an der Bedrohung eines antifaschistischen Paares im Jahr 2012 beteiligt hatten. In den Pausen scherzten die SympathisantInnen im Zuschauerbereich mit einigen der Männer auf der Anklagebank.

Dessen ungeachtet spielte die politische Einstellung der Angreifer sowohl im Gerichtsprozess, als auch während der Urteilsverkündigung, ebenso eine untergeordnete Rolle, wie die Situation der Betroffenen des Angriffs. Wie eine Recherche der Zeit ergab, werden sehr selten TäterInnen rechtsmotivierter Brandanschläge auf Asylunterkünfte von der Polizei gefasst. Umso wichtiger ist die Signalwirkung, die von den daraus folgenden Gerichtsprozessen ausgeht – nicht nur um mögliche NachahmungstäterInnen abzuschrecken, sondern auch als Signal an Betroffene rechter Gewalt. In Hoyerswerda wurde es leider verpasst, diese Chance zu nutzen.

 

Quelle:

addn.me und Initiative "Pogrom 91". Bewährungsstrafen nach Brandanschlag in Hoyerswerda. Verfügbar unter: https://www.addn.me/nazis/bewaehrungsstrafen-nach-brandanschlag-in-hoyerswerda (zuletzt aufgerufen am 16.09.2017).

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